Unterhalt der Priester
UNTERHALT der Priester: Jedes Jahr bittet die Kirche zweimal die Gläubigen um die Mihilfe bei der Priesterbesoldung. Im Frühjahr geht es um die Unterschrift für die 8 Promille auf der Steuererklärung; im Herbst geht es um die abzugsfähigen Spenden. Diese Spenden können bis zu einem Höchstbetrag von € 1.032,91 vom besteuerbaren Einkommen abgesetzt werden. Auch die kleinste Spende ist wertvoll. Infos: Direkt beim Diözesaninstitut des Klerus = DIUK, Domplatz 3, 39100 Bozen ) 0471 306300.-
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