Freitag, 27. Oktober 2006

Sterbehilfe

STERBEHILFE: Begriffserklärung.Passive Sterbehilfe: Der Arzt entscheidet, auf eine lebensverlängernde Behandlung (Therapie) zu verzichten bei einem unheilbar Kranken, dessen Tod alsbald zu erwarten ist oder bei einem Schwerkranken, der nicht mehr ansprechbar ist.Indirekte Sterbehilfe: Es werden einem tödlich Kranken verordnete, schmerzlindernde Mittel gegeben, die als unbeabsichtigte, aber unvermeidbare Nebenfolge den Todeseintritt beschleunigen können. Diese Hilfe wird in Abwägung der ärztlichen Doppelpflicht, Leben erhalten und Schmerzen lindern, für rechtlich zulässig gehalten.Aktive Sterbehilfe: Bewusst eingreifen, um das Leben auf Wunsch des Patienten zu beenden und das Leiden abzukürzen (= Tötung auf Verlangen). Diese ‚Hilfe’ ist moralisch grundsätzlich unzulässig. Wichtig wäre immer das menschliche Nahesein, um Geborgenheit zu vermitteln