Bischofsernennung
Dem Papst steht die freie Ernennung der Bischöfe zu.Die Bischöfe der Bischofskonferenz von Nordost-Italien (zu der die Diözese Bozen-Brixen gehört) legen dem Apostolischen Stuhl alle drei Jahre eine gemeinsame Liste der für das Bischofsamt geeigneten Kandidaten vor.Ist ein Bischofsstuhl zu besetzen, ist es Aufgabe des päpstlichen Nuntius die Vorschläge des Metropoliten (Erzbischof Luigi Bressan), sowie den Vorschlag des Vorsitzenden der Bischofskonferenz (Kardinal Angelo Bagnasco), zusammen mit seinem eigenen Votum dem Apostolischen Stuhl mitzuteilen.Hinsichtlich der Eignung der Kandidaten für das Bischofsamt wird gefordert, dass der Betreffende sich auszeichnet durch festen Glauben, gute Sitten, Frömmigkeit, Seeleneifer, Lebensweisheit, Klugheit sowie menschliche Tugenden und die übrigen Eigenschaften besitzt, die ihn für die Wahrnehmung des Amtes, um das es geht, geeignet machen; einen guten Ruf hat; wenigstens fünfunddreißig Jahre alt ist; wenigstens seit fünf Jahren Priester ist; den Doktorgrad oder wenigstens den Grad des Lizentiaten in der Heiligen Schrift, in der Theologie oder im kanonischen Recht an einer vom Apostolischen Stuhl anerkannten Hochschule erworben hat oder wenigstens in diesen Disziplinen wirklich erfahren ist. Das endgültige Urteil über die Eignung des Kandidaten steht dem Apostolischen Stuhl zu.
<< Home